Probenaufnahmen mit ab|takt: Information und Einwilligung

Stand: 05.11.2026 · Fassung chor-2026-11-05

Was geschieht

Die Chorleitung nimmt Proben mit ab|takt auf. ab|takt schreibt die gesprochenen Hinweise der Chorleitung mit und ordnet sie den Stellen in den Noten zu. Die Chorleitung kann ausgewählte Hinweise mit kurzen Audioausschnitten und den Notenseiten mit den Mitgliedern dieses Chors teilen, nie die ganze Aufnahme.

Was aufgenommen wird

Alles, was während der Aufnahme im Raum zu hören ist: der Gesang, die Sprache der Chorleitung und Wortmeldungen aus dem Chor, manchmal auch Namen.

Wer die Daten verarbeitet

Peachnote GmbH, Büchnerstr. 7, 86161 Augsburg, Deutschland, die ab|takt betreibt; datenschutz@abtakt.com. Gespeichert und ausgewertet wird in der EU, bei Amazon Web Services in Frankfurt am Main. Die Audiodatei geht an keinen KI-Dienst; nur der mitgeschriebene Text geht an Sprachmodelle von Google Cloud in der EU. Niemand wird an der Stimme erkannt, niemand wird einzeln bewertet. Den vollständigen Mitschrieb sieht nur die Chorleitung.

Persönliche Angaben in der Probe

In einer Probe kann beiläufig etwas Persönliches gesagt werden, etwa zur Gesundheit. Es steht dann im Mitschrieb. Ihre Einwilligung umfasst ausdrücklich auch solche Angaben (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Chorleitung bespricht Persönliches nicht während der Aufnahme oder unterbricht sie dafür.

Ihre Darbietung

Mit Ihrer Einwilligung erlauben Sie auch, Ihren Gesang für diese Zwecke aufzunehmen und in kurzen Ausschnitten mit den Mitgliedern dieses Chors zu teilen. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe außerhalb des Chors ist davon nicht umfasst.

Freiwillig

Die Einwilligung ist freiwillig. Wer nicht einwilligt oder sie später widerruft, hat dadurch keinen Nachteil, auch nicht in einer Lehrveranstaltung oder bei der Besetzung. Widerspricht jemand, nimmt die Chorleitung nicht auf.

Unter 18

Proben, in denen Personen unter 18 mitsingen, werden mit ab|takt nicht aufgenommen.

Wie lange

Die Aufnahmen bleiben gespeichert, bis die Chorleitung sie löscht; geteilte Ausschnitte, bis sie das Teilen beendet. Für die Weiterentwicklung von ab|takt wird eine Aufnahme nur aufbewahrt, wenn der Chor dazu vorher eigens gefragt wurde und alle zugestimmt haben.

Widerruf

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, bei der Chorleitung oder per E-Mail an datenschutz@abtakt.com mit Chor und Probendatum. Die Aufnahmen, auf denen Sie zu hören sind, werden dann gelöscht. Was bis zum Widerruf geschehen ist, bleibt rechtmäßig.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, etwa in Österreich bei der Datenschutzbehörde oder in Deutschland beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Alle Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).