Datenschutzerklärung

Stand: 07.11.2026 · gilt für die App ab|takt, die Web-App und diese Website

Kurz gesagt: Das Beispiel ansehen und Proben aufnehmen geht ohne Konto; die Aufnahmen bleiben dann auf deinem Gerät. Zum Übertragen von Aufnahmen und Noten brauchst du ein Konto (ab 18, Abschnitt 2 d). Aufnahmen und Noten gehen nur an uns, wenn du das in der App wählst; wir speichern und verarbeiten sie in der EU. Die Aufnahme selbst geht an keinen KI-Dienstleister, nur Texte (etwa die Mitschrift der Hinweise) und Bilder einzelner Notenseiten. Wer aufnimmt, informiert den Chor vorher und holt die Einwilligung ein (Abschnitt 4). Kein Tracking, keine Werbung und nur ein Cookie: das technisch notwendige Anmelde-Cookie der Web-App, damit du in deinem Browser angemeldet bleibst (2 h). Wer zu einem Termin zu- oder absagt, sehen im Chor nur Chorleitung und Verwaltung; wir löschen die Antworten am Tag nach dem Termin und führen keine Statistik darüber, außer einer Zählung der Zusagen je Mitglied, die vor einem Konzert nur die Chorleitung sieht und die wir nach dem Konzert löschen (2 e4). Ob du eine Nachricht deines Chors geöffnet hast, sieht niemand außer dir (2 e5). Benachrichtigungen bekommst du nur, wenn du sie einschaltest; sie enthalten nie den Text einer Nachricht; Namen von Personen setzen wir nicht ein, nur der Name des Chors und der Ort eines Termins erscheinen so, wie sie eingetragen sind (2 h2). Mit der Apple Watch zeichnen wir Bewegungen deiner Dirigierhand nur auf, wenn du es erlaubst; sie bleiben auf deinem iPhone, außer du stellst sie für die Forschung bereit (2 n). Deine Daten beim Dienst exportierst und löschst du selbst in der App unter Einstellungen → Daten beim Dienst; du kannst uns auch schreiben (Abschnitt 5). Verbindlich ist der vollständige Text unten.

1. Verantwortlicher

Peachnote GmbH, Büchnerstr. 7, 86161 Augsburg (Deutschland), vertreten durch den Geschäftsführer (siehe Impressum). In dieser Erklärung „wir“.
E-Mail: datenschutz@abtakt.com

Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht bestellt, weil dafür keine gesetzliche Pflicht besteht.

2. Welche Daten wir wofür verarbeiten

a) Installation

Die App erhält beim ersten Kontakt mit unserem Server eine zufällige Installations-ID und einen geheimen Schlüssel; dazu speichern wir Plattform und App-Version. Damit ordnen wir dir deine Uploads und Ergebnisse zu. Bist du in der App angemeldet, verknüpfen wir die Installation mit deinem Konto (2 d). Wo die App es anbietet, kannst du die Installation mit einem einmaligen Übertragungscode auf ein weiteres Gerät übernehmen. Die Installations-ID steht in der App unter Einstellungen → Über ab|takt. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

b) Aufnahmen und Noten, die du hochlädst

Übertragen geht nur, wenn du angemeldet bist (2 d). Eine Aufnahme wird nur übertragen, wenn du das in der App gewählt hast („Proben automatisch in die Noten übertragen“ oder „In die Noten übertragen“). Bei automatischer Übertragung kann das schon während der Aufnahme geschehen. Noten ohne Aufnahme werden nur übertragen, wenn du für sie „Noten vorbereiten“ oder „Noten lesen lassen“ wählst oder in den Einstellungen „Noten automatisch lesen lassen“ eingeschaltet hast (standardmäßig aus). Dann übertragen wir eigene Noten (PDF), sobald du sie hinzufügst oder in der App öffnest, ohne weiteres Tippen und lesen sie wie mit „Noten lesen lassen“. Das gilt nur auf dem Gerät bzw. in dem Browser, wo du es eingeschaltet hast; dort kannst du es jederzeit ausschalten. Mit „Noten vorbereiten“ erstellen wir daraus die Aussprache und, bei erkannten Werken, die Bedeutung der Wörter; mit „Noten lesen lassen“ erkennen wir Titel, Komponist, Sätze und Stimmen, damit du Übe-Aufnahmen für die richtigen Stimmen anlegen kannst. Auch bei „Noten vorbereiten“ erkennen wir Titel, Komponist, Sätze und Stimmen der Noten. Das Ergebnis ist ein Vorschlag, den du ändern kannst. Wir speichern die Dateien und die Angaben dazu (zum Beispiel Dateiname, Zeitpunkt, Aufnahmedatum, Werk) sowie Fassung und Zeitpunkt deiner Entscheidung als Nachweis. Zu jedem Upload speichern wir außerdem die Konto-ID, auf deren Monatsgrenze er gezählt wird (Nutzungsbedingungen 2). Wir werten die Uploads aus, um daraus Proben-Notizen zu erstellen (Hinweise der Chorleitung in den Noten, Aussprache, Liedtext). Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Aufnahmen enthalten auch die Stimmen anderer Personen (Chormitglieder, Chorleitung) und manchmal Namen, die in der Probe fallen. Diese Daten erhalten wir von der Person, die die Aufnahme hochlädt. Wir erkennen niemanden an der Stimme; biometrische Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO entstehen dabei nicht. In einer Probe kann aber beiläufig etwas Persönliches gesagt werden, etwa zur Gesundheit eines Chormitglieds; es kann dann im Transkript stehen. Solche Angaben werten wir nicht gezielt aus. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung dieser Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), für beiläufig genannte besondere Kategorien personenbezogener Daten ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die aufnehmende Person holt sie vorher ein (Abschnitt 4).

c) Chorräume

Gibst du den Einladungscode eines Chorraums ein, den wir eingerichtet haben, speichern wir, dass deine Installation dazugehört (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

d) Konto (ab 18 Jahren; nötig zum Übertragen)

Das Beispiel und das Aufnehmen auf deinem Gerät gehen ohne Konto. Um Aufnahmen oder Noten zu übertragen, brauchst du ein Konto; es ist nur für Personen ab 18 Jahren. Mit dem Konto zählen wir die Monatsgrenze (Nutzungsbedingungen 2) und zeigen dir deine Ergebnisse auf allen Geräten, auf denen du angemeldet bist. Du meldest dich mit einem Code per E-Mail an; wo die App es anbietet, auch mit „Mit Apple anmelden“ oder „Mit Google anmelden“. Welche Wege es gibt, zeigt die Anmeldeseite der App. Wir verarbeiten:

Bei „Mit Google anmelden“ und „Mit Apple anmelden“ in der Web-App leitet dein Browser dich erst nach deinem Klick zur Anmeldeseite von Google bzw. Apple weiter; vorher lädt die Web-App nichts von Google oder Apple. Die Anmeldung bei deinem Google-Konto bzw. deiner Apple-ID verarbeiten Google und Apple in eigener Verantwortung (Abschnitt 3); dabei können sie auf ihren eigenen Seiten Cookies verwenden. Wir erhalten nur die oben genannten Angaben, nie dein Passwort.

Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); beim Anlegen des Kontos akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und bestätigst, dass du mindestens 18 Jahre alt bist. Einwilligungen nach 2 j–2 n sind davon getrennt (2 i). Aufnahmen und Ergebnisse gehören weiterhin zu der Installation, von der du sie übertragen hast; über die Verknüpfung siehst und verwaltest du sie auf allen Geräten, auf denen du mit diesem Konto angemeldet bist. Andere sehen sie nicht, außer was du mit deinem Chor teilst (2 e).

e) Chöre und Teilen mit dem Chor

Mit einem Konto kannst du einen Chor anlegen, Mitglieder einladen oder einem Chor beitreten. Wir verarbeiten den Namen des Chors, Einladungen und je Mitgliedschaft Anzeigenamen, Stimme und Rolle sowie, seit wann und auf welchem Weg (etwa als Gründerin bzw. Gründer oder über eine Einladung) jemand dazugehört. Rollen sind Mitglied, Chorleitung (leitet den Chor) und Verwaltung (verwaltet den Chor); eine Person kann Chorleitung und Verwaltung zugleich sein. Wer einen Chor anlegt, verwaltet ihn und wählt selbst, ob er ihn auch leitet. Die Verwaltung lädt Mitglieder und die Chorleitung ein, vergibt und entzieht die Rollen Chorleitung und Verwaltung, ändert die Einstellungen des Chors und kann ihn löschen. Chorleitung und Verwaltung können die Stimmen der Mitglieder eintragen; wer eine Stimme eingetragen hat (das Mitglied selbst, Chorleitung oder Verwaltung), speichern wir mit dem Zeitpunkt. Unter „Meine Rolle“ kannst du deine Rolle als Chorleitung oder Verwaltung selbst abgeben; die letzte Verwaltung kann das nicht und kann den Chor auch nicht verlassen, bis jemand anderes die Verwaltung übernimmt. Chorleitung und Verwaltung sehen von den Mitgliedern Anzeigename, Stimme und Rolle, seit wann jemand dazugehört und wer die Stimme eingetragen hat, keine E-Mail-Adressen. Mitglieder sehen den Namen des Chors, die Anzeigenamen der Chorleitung und die Zahl der Mitglieder.

Die Chorleitung entscheidet, welche Hinweise einer ausgewerteten Probe sie mit dem Chor teilt. Geteilt werden der Wortlaut der ausgewählten Hinweise, die zugehörigen Audioausschnitte der Chorleitung und gesungenen Stellen sowie die Notenseiten; nie die ganze Aufnahme. Die geteilten Inhalte erhalten nur die Mitglieder und die Chorleitung dieses Chors. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Stimmen der Chormitglieder in geteilten Ausschnitten gilt deren Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Abschnitt 4).

e2) Übungsspuren

Als Chorleitung kannst du für ein Stück Übungsspuren hochladen oder in der App einsingen, eine Spur je Stimme. Wir speichern die Audiodateien, Stimme, Dauer und Tempo, Titel und Komponist des Stücks, deinen Namen im Chor sowie Fassung und Zeitpunkt deiner Bestätigung, dass du die Aufnahmen teilen darfst. Die Spuren gehören zu deinem Konto. Teilst du sie mit einem Chor, können die Mitglieder und die Chorleitung dieses Chors sie in der App anhören; eine Datei zum Herunterladen bekommen sie nicht. Ganz verhindern, dass jemand mitschneidet, lässt sich damit nicht. Mitglieder hören je Stimme nur die markierte Spur; wenn sie anhören, speichern wir nur die üblichen technischen Angaben. Singen auf deinen Aufnahmen andere mit, frag sie vorher. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

e3) Probenplan, Termine und Programm

Wo die App es anbietet, legt die Chorleitung ihren Probenplan in ihrem Konto ab, damit alle ihre Geräte ihn zeigen: wöchentliche Reihen und einzelne Termine mit Titel, Datum, Uhrzeit, Dauer, Zeitzone, Ort und Art des Termins (etwa Probe oder Konzert), Ausnahmen (verschoben, abgesagt), Ferien und je Probe das Programm mit Stücken (Titel, Komponist, Sätze), geplanter Dauer und kurzen Notizen.

Gehört ein Probenplan zu einem Chor, werden seine Termine zu Terminen des Chors. Chorleitung und Verwaltung können außerdem einzelne Termine des Chors anlegen, im Kalender auch mehrere auf einmal, sie verschieben und absagen und ihren Ort ändern. Zu einem Termin des Chors speichern wir Datum, Uhrzeit, Dauer, Zeitzone, Titel, Art, Status (geplant, verschoben, abgesagt) und Ort. Der Ort ist ein freier Text bis 120 Zeichen, auf Wunsch mit einem Kartenlink; aus dem Link lesen wir die Koordinaten. Ein Ort kann eine Adresse sein. Trag eine private Adresse nur ein, wenn die Person, die dort wohnt, einverstanden ist. Steht im Ort die Adresse einer Person, die den Termin nicht selbst eingetragen hat, ist Rechtsgrundlage dafür das berechtigte Interesse des Chors und unser berechtigtes Interesse, Proben an diesem Ort zu organisieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); die Person kann widersprechen (Abschnitt 6). Wer einen Termin angelegt hat, speichern wir, zeigen es aber niemandem.

Das Programm einer Probe schickt nur die Chorleitung an den Chor. Die Mitglieder sehen darin die Programmpunkte, bei Stücken Titel, Komponist, Sätze und Takte, nicht die geplante Dauer und nicht die Notizen. Wer das Programm geschickt hat, speichern wir, zeigen es aber niemandem. Alle Mitglieder des Chors sehen die Termine mit Ort und das geschickte Programm in der App und, wenn sie es einschalten, in Benachrichtigungen (2 h2). Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

e4) Zu- und Absagen

Wo die App es anbietet, antwortest du als Mitglied auf einen Termin deines Chors: „Ich komme“, „Unsicher“ (auf Wunsch mit dem Tag, bis zu dem du es weißt, spätestens dem Vortag) oder „Kann nicht“ (auf Wunsch mit einem Grund – Privat, Beruflich, Urlaub oder Anderes – und einer Notiz bis 140 Zeichen). Wir speichern deine Antwort mit Zeitpunkt und Weg (etwa App oder Benachrichtigung). Du kannst sie bis zum Beginn des Termins geben und ändern. Bei wöchentlichen Proben fragt der Chor in der Regel nur nach Absagen: Wer nicht antwortet, ist als „kommt (ohne Antwort)“ eingeplant. Chorleitung und Verwaltung können für eine Reihe oder einen Termin einstellen, dass alle antworten sollen. Wird ein Termin verschoben, zu dem du zugesagt hast oder unsicher warst, bitten wir dich, deine Antwort zu bestätigen.

Chorleitung und Verwaltung deines Chors sehen für jeden kommenden Termin („Wer kommt?“) mit Namen und nach Stimmen geordnet, wer kommt, wer ohne Antwort eingeplant ist, wer unsicher ist, wer nicht kann, wer einen verschobenen Termin noch nicht bestätigt hat und wer noch nicht geantwortet hat; dazu den Tag, bis zu dem jemand es weiß, Grund und Notiz. Andere Mitglieder sehen deine Antwort nicht; eine Erinnerung nennt ihnen höchstens, wie viele zugesagt haben. Chorleitung oder Verwaltung können eine Antwort in deinem Namen eintragen, etwa wenn du ihnen persönlich absagst, ohne Grund und Notiz. Die Antwort ist dann als „eingetragen von der Leitung“ bzw. „eingetragen von der Verwaltung“ markiert, ohne den Namen der Person, und du kannst sie ändern. Chorleitung und Verwaltung können automatische Erinnerungen für eine Reihe oder einen Termin einstellen und höchstens einmal am Tag von Hand an einen Termin erinnern.

Alle Antworten, Gründe, Notizen und Tage, bis zu denen jemand es weiß, löschen wir am Tag nach dem Termin um 4:00 Uhr (Ortszeit des Termins). Ab dann sieht sie auch die Chorleitung nicht mehr. Wir bilden daraus keine Anwesenheitsstatistik.

Ausnahme Konzertphase. Vor einem Konzert kann die Chorleitung eine Zählung einschalten; die Verwaltung kann das nicht. ab|takt zählt dann für jedes Mitglied, zu wie vielen der letzten Proben vor dem Konzert (die Chorleitung wählt 1 bis 12) es zugesagt hat. Bei Proben, für die nur Absagen erbeten sind, zählt eine fehlende Antwort als Zusage. Gezählt werden nur Proben nach dem Einschalten. Bei diesen Proben zeigt die App allen Mitgliedern, dass die Leitung vor dem Konzert die Zusagen zählt. Die Chorleitung sieht die Zahlen je Mitglied mit Anzeigenamen und Stimme. Gezählt werden Antworten; ob jemand wirklich da war, erfasst ab|takt nicht. Andere Mitglieder und die Verwaltung sehen die Zahlen nicht. Wir löschen sie am Tag nach dem Konzert um 4:00 Uhr; deine Zahl auch, wenn du den Chor verlässt oder dein Konto löschst. Schaltet die Chorleitung die Zählung aus oder wird das Konzert abgesagt oder verschoben, endet die Zählung, und wir löschen die Zahlen.

Einen Grund „krank“ gibt es bewusst nicht; schreib in die Notiz bitte nichts zu deiner Gesundheit. Ob und wie du antwortest, entscheidest du selbst. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

e5) Nachrichten von Chorleitung und Verwaltung

Wo die App es anbietet, schreiben Chorleitung und Verwaltung Nachrichten an die Mitglieder ihres Chors: einen Text bis 2.000 Zeichen, auf Wunsch mit Bezug zu einem Termin. Wir speichern den Text, die Konto-ID und die Rolle des Absenders (Chorleitung oder Verwaltung), den Zeitpunkt, den Termin, die Zahl der Empfänger und ob um Bestätigung gebeten wird. Als Absender sehen die Mitglieder nur die Rolle, nicht den Namen. Die Nachricht erhalten alle Mitglieder des Chors mit Konto, die beim Senden dazugehören. Wer später beitritt, sieht eine Nachricht, solange sie aktuell ist: mit Bezug zu einem Termin bis zum Ende des Tages, an dem der Termin endet (Ortszeit des Termins), sonst 30 Tage nach dem Senden; eine Benachrichtigung dazu bekommt er nicht.

Ob und wann du eine Nachricht geöffnet hast, speichern wir nur in deinem Konto, damit deine Geräte wissen, was neu ist, und für die Zahl am App-Symbol (2 h2). Das sieht niemand außer dir. Auch Chorleitung und Verwaltung erfahren nicht, wer eine Nachricht geöffnet hat, und bekommen keine Zahl dazu.

Bittet der Absender um Bestätigung, siehst du die Schaltfläche „Gelesen, danke“. Erst wenn du sie selbst antippst, in der App oder in der Benachrichtigung, sehen Chorleitung und Verwaltung deines Chors deinen Anzeigenamen, deine Stimme und den Zeitpunkt der Bestätigung sowie je Stimme, wie viele der Empfänger bestätigt haben; eine Liste, wer nicht bestätigt hat, gibt es nicht. Ohne diese Bitte gibt es keine Bestätigung. Ob du bestätigst, entscheidest du selbst.

Den Text einer Nachricht bestimmt der Absender. Er soll keine Angaben zur Gesundheit oder zu anderen sehr persönlichen Dingen einzelner Mitglieder hineinschreiben (Abschnitt 4). Der Text bleibt in ab|takt; Benachrichtigungen enthalten ihn nie. Wir löschen eine Nachricht mit allen Lese- und Bestätigungsvermerken 180 Tage nach dem Senden. Der Absender oder die Verwaltung kann sie vorher für alle löschen; löscht der Absender sein Konto, löschen wir auch seine Nachrichten. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

e6) Aufnahmen einem Termin zuordnen

Wo die App es anbietet, kannst du eine Probe, die du aufgenommen und übertragen hast, einem Termin eines Chors zuordnen, den du leitest oder verwaltest. Die App schlägt dir dafür die Termine dieser Chöre aus den sieben Tagen vor und nach der Aufnahme vor, den zur Aufnahmezeit passenden zuerst; zuordnen tust du selbst. Wir speichern die Zuordnung bei deiner Aufnahme mit Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Titel, Art und Ort des Termins, damit sie erhalten bleibt, wenn der Termin nach seiner Frist gelöscht ist; solange es den Termin gibt, übernehmen wir seine Änderungen. Teilst du Hinweise aus einer Probe mit dem Chor (2 e), speichern wir beim geteilten Inhalt den zugeordneten Termin, ohne Zuordnung den Termin des Chors, in dessen Zeitraum die Aufnahme fällt (eine Stunde vor Beginn bis zwei Stunden nach Ende). Den Mitgliedern zeigen wir ihn nicht. Die Zuordnung selbst siehst nur du; sie macht die Aufnahme für niemanden sichtbar. Für die Aufnahme, das Teilen und die Einwilligung des Chors gelten weiter 2 b, 2 e und Abschnitt 4. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

f) Meldungen

Wenn du einen Inhalt meldest, verarbeiten wir die Meldung, den betroffenen Inhalt und deine Kontaktangabe, falls du sie angibst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 der Verordnung über digitale Dienste (DSA) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, rechtswidrige Inhalte entfernen zu können.

f2) Rückmeldungen

Sendest du uns eine Rückmeldung zu einem Hinweis („Hinweis stimmt nicht?“) oder, wo die App es anbietet, zur App („Feedback geben“), speichern wir sie mit Zeitpunkt, Sprache, Plattform und App-Version. Zu einem Hinweis sind das deine Auswahl, deine freiwillige Notiz und welchen Hinweis du meinst (Paket, Hinweis, angezeigte Takte und Stimmen, wo du ihn gesehen hast); zur App deine Nachricht, auf welcher Seite der App du sie geschrieben hast und, wenn du sie angibst, deine E-Mail-Adresse für unsere Antwort. Aufnahmen und der Text der Hinweise gehören nicht dazu.

Hat deine App schon eine Installations-ID, verknüpfen wir die Rückmeldung mit der Installation und, wenn du angemeldet bist, mit deinem Konto, damit wir sie mit deinen Daten exportieren und löschen können. Rückmeldungen sieht nur unser Team. Wir nutzen sie, um Fehler zu finden und zu beheben und ab|takt zu verbessern, und, wenn du eine E-Mail-Adresse angibst, um dir zu antworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist ein fehlerfreier Dienst und die Beantwortung deiner Rückmeldung.

g) Sicherheit und Fehlersuche

Bei jeder Verbindung wird deine IP-Adresse verarbeitet, um die Anfrage zu beantworten. Unser Server protokolliert technische Angaben zu jeder Anfrage (zum Beispiel Zeitpunkt, Funktion, Ergebnis, App-Version) ohne Inhalte und ohne IP-Adresse. Zum Schutz vor Missbrauch (zum Beispiel dem Ausprobieren von Codes) verarbeiten wir kurzzeitig pseudonymisierte Angaben wie Prüfwerte der IP-Adresse oder der E-Mail-Adresse. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und funktionierender Dienst. Schickst du uns selbst ein Diagnoseprotokoll der App, verwenden wir es nur für deine Anfrage.

h) Speicherung auf deinem Gerät

Die App und die Web-App speichern auf deinem Gerät, was für den Dienst nötig ist (zum Beispiel Aufnahmen, Noten, deine Entscheidungen, den Schlüssel der Installation und die Anmeldung); das ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig. Die Web-App (abtakt.app) setzt nach deiner Anmeldung ein einziges Cookie, „__Host-abt_restore“; es ist technisch notwendig und daher ebenfalls nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig. Es enthält die Installations-ID und eine zufällige Kennung, mit der dein Browser dich angemeldet hält, auch wenn er den übrigen Speicher der Seite löscht (Safari etwa nach sieben Tagen ohne Besuch). Es gilt höchstens 400 Tage, wird nach 180 Tagen ohne Nutzung ungültig und wird beim Abmelden, beim Löschen der Daten in diesem Browser und beim Löschen des Kontos entfernt. Wir speichern nur einen Prüfwert der Kennung, nie die Kennung selbst; „Überall abmelden“ in den Kontoeinstellungen beendet die Anmeldung auf allen Geräten und macht alle diese Cookies wirkungslos. Sonst setzen wir keine Cookies und verwenden kein Tracking und keine Werbung. Nutzt du den iCloud-Schlüsselbund, synchronisiert Apple den Schlüssel der Installation auf deine anderen Geräte. Auf Geräten an unserem Messestand werden deine Daten nach dem Besuch vom Gerät und vom Server gelöscht, außer du nimmst dein Ergebnis mit einem Übertragungscode mit. Bewegungsdaten der Apple Watch (2 n) liegen auf dem iPhone in einem eigenen Ordner, der von iCloud-Backups ausgenommen ist, und auf der Uhr nur, bis sie übertragen sind. Erinnerungen an den Start einer Aufnahme plant die App auf deinem Gerät; dafür geht nichts an uns, Apple oder Google. Benachrichtigungen zu deinen Proben und zu deinem Chor, auch Erinnerungen an Zu- und Absagen, kommen dagegen von unserem Server (2 h2). Hast du Benachrichtigungen eingeschaltet, speichert die App bzw. der Browser dafür eine Geräte-ID und die Adresse, unter der der Benachrichtigungsdienst dein Gerät erreicht.

h2) Benachrichtigungen und Zahl am App-Symbol (freiwillig)

Wo die App oder die Web-App es anbietet, gibt sie dir Bescheid, wenn eine Probe, die du zum Auswerten geschickt hast, fertig ist oder nicht ganz ausgewertet werden konnte. Als Mitglied eines Chors kannst du außerdem Bescheid bekommen, wenn die Chorleitung ein Programm schickt oder ändert, ein Termin verschoben wird, zu dem du zugesagt hast oder unsicher warst, um Zu- oder Absage gebeten wird oder Chorleitung oder Verwaltung eine Nachricht schreiben. Jede Art schaltest du einzeln ein und aus, unter Einstellungen → Mitteilungen. Die Arten zu deinem Chor sind aus, bis du sie einschaltest. Dein Gerät bzw. dein Browser fragt dich vorher selbst um Erlaubnis.

Ist das eingeschaltet, speichern wir für dieses Gerät:

Damit niemand dieselbe Benachrichtigung zweimal bekommt, merken wir uns, welche Benachrichtigung ein Gerät schon bekommen hat und an welche Mitglieder eine Erinnerung zu einem Termin schon geschickt ist.

Benachrichtigungen enthalten nur kurze Texte:

Den Text einer Nachricht, Titel von Werken, den Wortlaut von Hinweisen und Gründe oder Notizen zu Absagen schicken wir nie mit. Namen von Personen setzen wir nicht ein; nur was im Namen des Chors oder im Ort eines Termins steht, erscheint so, wie es eingetragen ist. Bitten um Zu- oder Absage und Nachrichten mit der Bitte um Bestätigung enthalten einen signierten Code. Er gilt nur für dich und diesen Termin bzw. diese Nachricht und lässt dich direkt aus der Benachrichtigung antworten.

Zwischen 21 und 8 Uhr (Zeit deines Geräts) schicken wir keine Benachrichtigung; sie kommt dann um 8 Uhr. Erinnerungen an Zu- und Absagen schicken wir nur zwischen 9 und 20 Uhr (Ortszeit des Termins). Kann eine Benachrichtigung nicht rechtzeitig zugestellt werden, entfällt sie: zu einer fertigen Probe nach 36 Stunden, zu einem Termin spätestens am Tag nach dem Termin, zu einer Nachricht nach 7 Tagen oder sobald du sie geöffnet hast. Werbung schicken wir nie als Benachrichtigung.

Zahl am App-Symbol. Wo dein Gerät es unterstützt, zeigt das App-Symbol, wie viele Nachrichten deiner Chöre du noch nicht geöffnet hast. Die Zahl berechnen wir auf unserem Server aus deinen Lesevermerken (2 e5) und schicken sie mit der Benachrichtigung zu einer Nachricht. Andere Benachrichtigungen zählen nicht mit.

Zum Zustellen geben wir den Text, den Verweis in die App, interne Kennungen (Chor, Termin bzw. Nachricht), bei Terminen die Anfangszeit, Ort und Kartenlink, die Zahl, die Ablaufzeit und gegebenenfalls den Antwort-Code an den Benachrichtigungsdienst deines Geräts weiter (Abschnitt 3). Im Browser ist der Inhalt für den Benachrichtigungsdienst verschlüsselt; er sieht nur die Adresse, die Größe und die Ablauffrist. Meldet der Dienst, dass das Gerät nicht mehr erreichbar ist, löschen wir den Eintrag. Du schaltest jede Art unter Einstellungen → Mitteilungen aus, alle auf einmal in den Einstellungen deines Geräts bzw. Browsers. Ohne Benachrichtigungen funktioniert ab|takt genauso; Neues siehst du dann in der App.

Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); die Benachrichtigungen sind ein Teil des Dienstes, den du selbst einschaltest. Das Speichern der Geräte-ID und der Adresse auf deinem Gerät ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG zulässig.

i) Einwilligungen: was für alle gilt

Für die Abschnitte 2 j bis 2 n fragen wir dich jeweils gesondert. Jede Einwilligung ist freiwillig und standardmäßig aus. Für ein Konto und für die Nutzung von ab|takt brauchst du keine davon. Du erteilst sie bei der Anmeldung, unter Einstellungen → Einwilligungen, bei 2 m beim Senden einer Probe, bei 2 n unter Einstellungen → Apple Watch. Stufe 1 von 2 n speichern wir nur auf deinem Gerät; ihr Nachweis (Fassung, Zeitpunkt) geht mit der Angabe zu einer übertragenen Probe mit.

Jede Einwilligung hat einen festen Text mit einer Fassung. Zu jeder Erteilung und jedem Widerruf speichern wir:

Damit weisen wir nach, dass du eingewilligt hast. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Deine Einwilligungen siehst du unter Einstellungen → Einwilligungen; sie sind im Export deiner Daten enthalten (Einstellungen → Daten beim Dienst → „Exportieren“).

Die Einwilligungen per E-Mail gibt es nur mit Konto. Du gibst an, an welche Adresse wir schreiben. Hat deine Anmeldung gerade gezeigt, dass dir dieses Postfach gehört (ein Code an diese Adresse, oder „Mit Google anmelden“ mit einer Gmail-Adresse), gilt die Einwilligung sofort. Sonst, etwa nach „Mit Apple anmelden“ oder bei einer anderen Adresse, schicken wir dir zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink; ohne Klick löschen wir die Adresse nach zwei Tagen. Jede E-Mail enthält einen Link, mit dem du genau diesen Zweck mit einem Klick abbestellst.

j) Neuigkeiten per E-Mail (freiwillig)

Wählst du „Neuigkeiten per E-Mail“, schreiben wir dir höchstens einmal im Monat, was es bei ab|takt Neues gibt, zum Beispiel neue Funktionen. Diese E-Mails enthalten keine Umfragen, keine Einladungen zu Gesprächen oder Studien und keine Werbung für andere; dafür gibt es 2 k und 2 l. Wir verarbeiten deine E-Mail-Adresse und die Sprache. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

k) Mitreden, was ab|takt als Nächstes kann (freiwillig)

Wählst du „Mitreden“, schreiben wir dir etwa zwei- bis viermal im Jahr per E-Mail. Wir fragen dich, wie du ab|takt erlebst, laden dich zu einem kurzen Gespräch ein oder bieten dir an, neue Funktionen vorab auszuprobieren. Ein Gespräch findet nur statt, wenn du die Einladung annimmst und einen Termin wählst; wie es stattfindet, steht in der Einladung. Wir zeichnen Gespräche nicht auf, außer du willigst vorher gesondert ein.

Wir verarbeiten deine E-Mail-Adresse, die Sprache, deine Rolle (falls angegeben), deine Antworten und unsere Notizen aus einem Gespräch. Antworten und Notizen nutzen wir nur, um ab|takt zu verbessern, und fassen sie ohne deinen Namen zusammen. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

l) Chorprobenforschung mitgestalten (freiwillig)

Wählst du „Chorprobenforschung mitgestalten“, laden wir dich per E-Mail zu Studien über die Probenarbeit in Chören ein. Wir führen sie gemeinsam mit akademischen Partnern aus der musikpädagogischen Forschung durch. Wir verarbeiten deine E-Mail-Adresse, die Sprache und, falls angegeben, deine Rolle, damit wir dich nur zu passenden Studien einladen. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Mit dieser Einwilligung nimmst du noch an keiner Studie teil. Jede Studie hat eine eigene Information und eine eigene Einwilligung. Die Information nennt alle Einzelheiten, auch, wer für die Studie verantwortlich ist. Ob du mitmachst, entscheidest du jedes Mal neu. Deine E-Mail-Adresse und andere Angaben geben wir an keinen Forschungspartner weiter, außer du willigst dafür gesondert ein.

m) Proben für die Weiterentwicklung (freiwillig)

Wenn du eine Probe sendest, fragen wir dich, ob wir sie zusätzlich aufbewahren dürfen. Mit „Proben für die Weiterentwicklung“ bewahren wir Folgendes auf, hören es an und werten es aus, um ab|takt zu verbessern und neue Funktionen zu entwickeln:

Dazu gehört, dass wir unsere eigenen Erkennungsmodelle damit trainieren. Notenbilder bewahren wir dafür nicht auf. Wir bewerten keine einzelnen Sängerinnen und Sänger und erkennen niemanden an der Stimme. Zugriff hat nur unser Team.

Die Stimmen deines Chors. Aufnahmen enthalten die Stimmen der Mitsingenden und die Sprache der Chorleitung. Wir bewahren eine Probe nur auf, wenn die Chorleitung für diesen Chor bestätigt hat: Alle Mitsingenden sind informiert und einverstanden, und alle sind mindestens 18 Jahre alt. Für deren Daten gilt ihre Einwilligung, die die Chorleitung einholt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, siehe Abschnitt 4). Wer nicht mehr einverstanden ist, sagt es der Chorleitung oder schreibt uns an datenschutz@abtakt.com, mit Chor und Probendatum. Dann löschen wir die aufbewahrten Kopien dieser Proben.

Die Einwilligung gilt für dein Konto, ohne Konto für diese Installation. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung und die der Mitsingenden und der Chorleitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

n) Apple Watch: Bewegungen der Dirigierhand (freiwillig)

Mit der App ab|takt auf der Apple Watch steuerst du die Aufnahme auf dem iPhone, merkst dir Stellen per Tipp und siehst den Probenplan am Handgelenk. Gemerkte Stellen gehören zur Probe wie die Aufnahme. Den Kammerton spielt die Uhr oder das iPhone nur ab; dabei wird nichts gespeichert außer dem Zeitpunkt, zu dem er in der Aufnahme erklingt.

Bewegungen aufzeichnen (Stufe 1). Nur wenn du „Bewegungen meiner Dirigierhand aufzeichnen“ erlaubst, zeichnet die Uhr während deiner Aufnahmen die Beschleunigung und Drehung des Handgelenks auf, an dem du sie trägst, mit genauen Zeitstempeln. Dazu speichern wir deine Angaben, an welchem Handgelenk die Uhr sitzt, mit welcher Hand du den Takt schlägst und ob du rechts- oder linkshändig bist, wie dirigiert wurde (wenn du es angibst), Modell und Systemversion von Uhr und iPhone, Angaben zum Zeitabgleich zwischen Uhr und Aufnahme und welche Hinweise die Uhr dir gegeben hat. Auf dem iPhone ermittelt die App aus den Bewegungen, in welchen Abschnitten du den Takt geschlagen hast; das ist eine Angabe zur Aufnahme, keine Bewertung. Bei Proben, die du automatisch aufnehmen lässt, bittet ab|takt die Uhr, im geplanten Zeitraum die Beschleunigung auch ohne geöffnete App aufzuzeichnen (50-mal pro Sekunde); ab|takt behält davon nur die Zeit, in der die Probe aufgenommen wurde, und verwirft den Rest. Die Uhr bewahrt diese Werte nach Angaben von Apple selbst noch bis zu drei Tage auf.

Damit die Uhr während der Probe aufzeichnen kann, startet ab|takt auf ihr eine Trainingssitzung. Wir speichern dabei nichts in der Health-App und lesen keine Gesundheitsdaten; Puls und Standort erfassen wir nicht.

Die Daten gehen von der Uhr an dein iPhone und werden auf der Uhr gelöscht, sobald sie dort angekommen sind. Auf dem iPhone sind sie von iCloud-Backups ausgenommen. Sie bleiben dort, bis du sie löschst. Du kannst sie unter Einstellungen → Apple Watch ansehen, einzeln oder alle exportieren (mit deiner Einwilligungshistorie) und löschen. Überträgst du eine Probe (2 b), geht eine kurze Angabe zu den Bewegungen mit: dass sie aufgezeichnet wurden, mit welcher Hand, wie lange, wie genau der Zeitabgleich ist, wie viel davon Taktschlagen war und ob du sie für die Forschung bereitgestellt hast. Diese Angabe siehst du in der App und in der Web-App bei der Probe.

Für die Forschung bereitstellen (Stufe 2). Wenn du außerdem „Für die Forschung bereitstellen“ wählst (nur mit Konto), übertragen wir zu jeder Probe, die du mit der Uhr aufnimmst, die Bewegungsdaten mit den Angaben oben an ab|takt, bevorzugt im WLAN. Wir bewahren sie in der EU unter einer zufälligen Forschungskennung auf, nicht unter deinem Namen oder deiner Konto-ID; die Zuordnung zu deinem Konto kennt nur unser Server, damit wir löschen können. Wir untersuchen die Daten in diesem Forschungsbereich: Dirigierbewegungen, ihr Timing und ihr Zusammenhang mit dem Klang des Chors und dem Verlauf von Proben, und Werkzeuge, die Chorleitungen Rückmeldung geben. Zugriff hat nur unser Team. Den Ton einer Probe bewahren wir dafür nur auf, wenn du für diese Probe auch „Proben für die Weiterentwicklung“ (2 m) erteilt hast und der Chor zugestimmt hat. Veröffentlicht werden nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Person erkennen lassen. Eine Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung gibt es nur nach einer eigenen, neuen Einwilligung.

Neue Funktionen als Erste ausprobieren (Stufe 3). Wählst du das, merken wir es an deinem Konto vor und schalten dir neue Funktionen aus dieser Forschung früher frei. Dafür musst du keine Daten bereitstellen.

Aufnehmen mit der Uhr. Ist dein iPhone nicht erreichbar, kannst du, wo die App es anbietet, die Probe mit dem Mikrofon der Uhr aufnehmen. Das geschieht nur, wenn du auf der Uhr „Mit der Uhr aufnehmen“ wählst, und nur, wenn du vorher bestätigt hast, dass der Chor Bescheid weiß. Die Aufnahme geht danach auf dein iPhone und ist dann eine Aufnahme wie jede andere (2 b, Abschnitt 4). Ist das iPhone dabei, bleibt das Mikrofon der Uhr aus.

Wir erkennen niemanden an seinen Bewegungen, ziehen keine Schlüsse auf die Gesundheit (etwa ein Zittern) und bewerten dein Dirigieren nicht. Die Uhr zeichnet nur deine eigenen Bewegungen auf; die Mitsingenden betrifft das nicht.

Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), für jede Stufe gesondert. Jede Stufe ist freiwillig, standardmäßig aus und hat keinen Einfluss auf Funktionen oder Preis. Ohne Stufe 1 kannst du die Uhr trotzdem zum Steuern der Aufnahme und zum Merken von Stellen nutzen. Die Einwilligungen gelten ab 18 Jahren.

Es gibt keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO.

3. Empfänger

Wir verarbeiten die Daten in der EU; Benachrichtigungen stellen die Benachrichtigungsdienste auch von außerhalb der EU zu (siehe unten). Einige unserer Dienstleister gehören zu Konzernen mit Sitz in den USA, sodass ein Zugriff aus den USA nicht völlig auszuschließen ist. Dafür gelten der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework und zusätzlich die EU-Standardvertragsklauseln.

Google und Apple verarbeiten die Daten der Anmeldung in eigener Verantwortung auch in den USA. Für Übermittlungen dorthin stützen sie sich nach eigenen Angaben auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, unter dem Google LLC und Apple Inc. zertifiziert sind, und zusätzlich auf EU-Standardvertragsklauseln. Näheres steht in den Datenschutzerklärungen von Google und Apple. Für Benachrichtigungen übermitteln wir die in 2 h2 genannten Daten an Apple Inc. und Google LLC, auch in die USA; Grundlage ist der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), unter dem beide zertifiziert sind. Welcher Dienst eine Benachrichtigung im Browser zustellt, bestimmt der Hersteller deines Browsers; es gelten dessen Bedingungen. Dieser Dienst kann außerhalb der EU liegen, insbesondere in den USA; den Inhalt der Benachrichtigung erhält er nur verschlüsselt.

4. Wichtig für Chorleitung und Verwaltung: den Chor vorher informieren

Wer eine Probe aufnimmt, nimmt auch die Stimmen anderer auf. Bitte informiere deinen Chor vor der Aufnahme, dass aufgenommen wird und wozu (Proben-Notizen mit ab|takt), hole die Einwilligung der Mitglieder ein und nimm nicht auf, wenn jemand widerspricht. Dafür gibt es unseren Text für den Chor zum Vorlesen, Verschicken oder Ausdrucken mit Unterschrift. Die Einwilligung muss freiwillig sein: Wer nicht einwilligt, darf dadurch keinen Nachteil haben, auch nicht in einer Lehrveranstaltung. Nimm keine Probe auf, in der Personen unter 18 mitsingen (Nutzungsbedingungen, Abschnitt 6). Besprich Persönliches, etwa zur Gesundheit, nicht während der Aufnahme, oder unterbrich sie dafür. Teilst du Ausschnitte mit dem Chor, hören die Mitglieder auch die Stimmen anderer: Teile nur, wenn der Chor damit einverstanden ist, und prüfe die Vorschau. Sollen Proben zusätzlich für die Weiterentwicklung aufbewahrt werden (2 m), frag den Chor vorher eigens. Bestätige das in ab|takt nur, wenn alle Mitsingenden einverstanden und mindestens 18 Jahre alt sind; ab|takt gibt dir dafür einen Text für den Chor. Sag uns Bescheid, wenn jemand sein Einverständnis zurückzieht. Schreibst du als Chorleitung oder Verwaltung eine Nachricht an den Chor (2 e5) oder trägst du eine Antwort im Namen eines Mitglieds ein (2 e4), schreib nichts über die Gesundheit oder andere sehr persönliche Dinge einzelner Mitglieder. Eine Nachricht lesen alle Mitglieder.

5. Speicherdauer

6. Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21). Eine Einwilligung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3), bei Aufnahmen gegenüber der Chorleitung oder uns. Jede Einwilligung aus 2 j–2 n widerrufst du einzeln, unter Einstellungen → Einwilligungen oder per E-Mail; die Einwilligungen per E-Mail außerdem mit dem Link in jeder E-Mail, „Proben für die Weiterentwicklung“ und „Für die Forschung bereitstellen“ (2 n) auch für einzelne Proben. Was bis zum Widerruf geschehen ist, bleibt rechtmäßig. Eine Einwilligung in eine Studie widerrufst du, wie es in der Information zur Studie steht. Schreib uns an datenschutz@abtakt.com. Deine Daten beim Dienst kannst du auch selbst exportieren und löschen: in der App unter Einstellungen → Daten beim Dienst („Exportieren“, „Alle meine Daten löschen“). Schreibst du uns ohne Konto, nenne uns die Installations-ID (Einstellungen → Über ab|takt), damit wir deine Daten finden. Bist du auf einer Aufnahme zu hören, die jemand anderes hochgeladen hat, wende dich an die Chorleitung oder an uns.

Du kannst dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, etwa bei der für deinen Aufenthaltsort (in Österreich die Datenschutzbehörde) oder bei der für uns zuständigen: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).

7. Pflicht zur Bereitstellung

Du musst nichts hochladen und kein Konto anlegen. Ohne Konto kannst du das Beispiel ansehen und auf deinem Gerät aufnehmen, aber nichts übertragen, keinem Chor beitreten und nichts mit einem Chor teilen; ohne Upload können wir keine Aufnahme auswerten. Die Einwilligungen nach 2 j–2 n sind freiwillig; ohne sie kannst du ab|takt genauso nutzen. Ohne Einwilligung nach 2 n zeichnet die Uhr keine Bewegungen auf. Zu- und Absagen, Bestätigungen von Nachrichten und Benachrichtigungen sind freiwillig; ohne sie siehst du Termine und Nachrichten in der App.

8. Website

Diese Website setzt keine Cookies und verwendet kein Tracking. Beim Aufruf wird deine IP-Adresse nur zur Auslieferung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).